Einfach, verständlich und transparent
Die DKV informiert zu Abrechnung und Indikation der "Digitalen-Volumen-Tomographie"
Die DKV erstattet eine digitale Volumentomographie (DVT), wenn sie medizinisch notwendig ist. Dies setzt voraus, dass eine Indikation für die DVT vorliegt.
Wann ist eine DVT notwendig?
Wie wird diese berechnet?
Was passiert, wenn die DKV weitere Informationen benötigt?
Wie bereitet der Zahnarzt die Unterlagen ganz einfach auf?
Die DKV hat sich mit diesen Fragen in einer Arbeitsgruppe aus erfahrenen Anwendern von DVT-Geräten und einem Hersteller befasst. Ein Ziel hierbei war es, dem Zahnarzt ein einfaches und einheitliches Formblatt zur Aufbereitung der Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Es war nicht die Intention der Arbeitsgruppe, Indikationsbeschränkungen für die Anwendung der DVT vorzunehmen oder etwa die s2k-Leitlinie zu "überarbeiten".
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe haben wir für Sie unter "Downloads" zusammengestellt. Leiten Sie einfach die Unterlagen an Ihren Zahnarzt weiter. Das spart Zeit und weitere Rückfragen.